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There are no translations available. Mietvertrag Die Anmietung eines Ferienobjektes kann nur in schriftlicher Form, eines Mietvertrages erfolgen. Bis zum Eingang Ihrer unterzeichneten Bestätigung und der festgelegten Anzahlung ist das Objekt nur reserviert und wird nach Bestätigung dieser Vertragsbedingungen in eine verbindliche Buchung umgeschrieben. Die Korrekturen von Irrtümern aufgrund von Druck - oder Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Das Mietobjekt ist nur mit der im Mietvertrag vereinbarten und in den Prospekten ausgeschriebenen maximalen Personenzahl, zu bewohnen. Bei überbelegung hat der Vermieter das Recht überzählige Personen auszuweisen. Bei kurzfristigen telefonischen (mündlichen) Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist die Buchung nach erhalt der Bestätigung oder dem Eingang des Gesamtmietpreises auf unserem Konto verbindlich. Unterzeichnete Bestätigungen per eMail oder Fax sind kurzfristig auch verbindlich. An - Abreise Bitte teilen Sie uns Ihre ungefähre Ankunft, zwecks Schlüsselübergabe, einen Tag vorher mit, oder wenn Verspätungen auftreten sollten melden Sie sich bitte von unterwegs. Das angemietete Objekt steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Nach erhalt der Buchungsbestätigung hat der Mieter eine Anzahlung von 20% vom Gesamtmietpreis auf das Konto der Firma Ferienpark-Rosstrappe zu überweisen. Der Restmietbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das oben genannte Konto zu überweisen. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden und behält sich die Geltendmachung seines Schadens vor. Eine Schlüsselübergabe ist nur dann gewährleistet, wenn der Gesamtpreis vollständig entrichtet wurde. Haftung Im Schadensfall haftet der jeweilige Mieter wenn er nachweislich den Schaden verursacht hat. Er ist für den Mietzeitraum berechtigt das gesamte Objekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen und ist dafür verantwortlich. Er ist verpflichtet alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen sollten, unverzüglich zu melden und das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand wieder zu übergeben. Die Firma Ferienpark-Rosstrappe übernimmt keine Haftung für Schäden an Eigentum, Reisegepäck, PKW, Haustieren oder Personenschäden. Vorschäden sind unmittelbar nach Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Stornierung des Mietvertrages Entscheidend für die Reiserücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs, der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Anspruch auf Entschädigung wird gemäß § 654 i BGB festgelegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. (Anbei in Ihrer Bestätigung) Bei Nichtanreise ohne rechtzeitige Stornierung oder Rücktritt nach Anreise, wird der Gesamtpreis einbehalten. |









